Reparaturdienst – meistergeführter Betrieb
(Handwerksordnung Anlage B1/B2)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsleistungen eines Feinwerkmechaniker-Meisterbetriebs gemäß Handwerksordnung Anlage B1/B2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer führt Reparaturen, Instandsetzungen, Wartungen, Funktionsprüfungen und Diagnosen an mechanischen, elektromechanischen und feinwerktechnischen Geräten, Maschinen und Baugruppen durch. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Kostenvoranschlag.
3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
Erhöht sich der Aufwand um mehr als 15 %, wird der Auftraggeber informiert.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, auch wenn der Auftrag nicht weitergeführt wird.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
Bei Abholung ist der Rechnungsbetrag vollständig zu begleichen.
5. Reparaturdurchführung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Ersatzteile oder funktionsgleiche Komponenten zu verwenden.
Reparaturen können abgelehnt werden, wenn Sicherheitsrisiken, wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit oder fehlende Ersatzteilverfügbarkeit bestehen.
Der Auftraggeber wird über nicht durchführbare Reparaturen informiert.
6. Eigentum und Zurückbehaltungsrecht
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer kann das reparierte Gerät bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten (Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB).
7. Abnahme und Gefahrübergang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gerät nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich abzuholen.
Mit Abnahme oder Übergabe geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
8. Gewährleistung
Für Reparaturleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
Die Gewährleistung umfasst ausschließlich die ausgeführte Reparaturleistung, nicht das gesamte Gerät.
Verschleißteile, unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe oder äußere Einflüsse sind ausgeschlossen.
Für Folgeschäden aus dem ursprünglichen Defekt wird nicht gehaftet.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet.
Technische Informationen, die im Rahmen der Reparatur sichtbar werden, werden vertraulich behandelt.
Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum der Hersteller werden gewahrt.
10. Umgang mit geistigem Eigentum
Reparaturen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Urheber-, Patent- und Geschäftsgeheimnisschutz.
Reverse Engineering, Nachbau geschützter Bauteile oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen werden nicht durchgeführt.
Reparaturberichte enthalten ausschließlich funktionsbezogene Informationen.
11. Haftung
Haftung besteht nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Für Datenverlust, Softwarefehler oder Folgeschäden wird nur gehaftet, wenn diese grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Geräte im vorgeschädigten Zustand wird keine Haftung für Folgedefekte übernommen.
12. Aufbewahrung und Entsorgung
Nicht abgeholte Geräte werden nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung und einer Frist von 3 Monaten verwertet oder entsorgt.
Entsorgungskosten trägt der Auftraggeber.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand Januar 2026
