AGB‑Modifikation

Modifikationen, Anpassungen und Weiterentwicklungen bestehender technischer Mechaniken
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers können über reine Reparaturleistungen hinausgehende technische Anpassungen, Veränderungen oder Weiterentwicklungen bestehender mechanischer Systeme durchgeführt werden. Solche Arbeiten stellen konstruktive Eingriffe dar und können die ursprünglichen technischen Eigenschaften, Belastungsgrenzen oder das Verschleißverhalten eines Bauteils verändern.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass derartige Modifikationen:

  • zum vollständigen oder teilweisen Verlust von Herstellergarantien oder Kulanzansprüchen führen können,
  • die CE‑Konformität oder andere herstellerseitige Sicherheitsfreigaben beeinträchtigen können,
  • zu unvorhersehbaren Folgewirkungen an angrenzenden Bauteilen oder Systemen führen können.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, Folgeschäden oder Garantieverluste, die aus solchen konstruktiven Änderungen resultieren, sofern diese auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführt wurden.

Modifikationen oder Weiterentwicklungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Zustimmung, über mögliche technische und rechtliche Auswirkungen informiert worden zu sein.