Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mobiler Reparaturdienst – Christian Ernst, Feinwerkmechanikermeister

Stand: März 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem mobilen Reparaturdienst von Christian Ernst, im folgenden Auftragnehmer genannt. Sie gelten für sämtliche angebotenen Leistungen im Bereich Reparatur, Instandhaltung und Kleinmontagen.

Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle mobilen Dienstleistungen, die im Rahmen des Feinwerkmechaniker-Handwerks erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Leistungen, die im Rahmen des Feinwerkmechaniker-Handwerks zulässig sind. Hierzu gehören insbesondere:
Metallbearbeitung ohne statische Relevanz
Mobile Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
Reparatur und Instandsetzung mechanischer Baugruppen
Austausch und Anpassung von Verschleißteilen
Funktionsprüfung, Justage und Kleinmontagen
Montieren, Demontieren und Ersetzen kleiner mechanischer Bauteile
Anfertigung kleiner Ersatzteile oder Anpassungen
Wartungsarbeiten an mechanischen Systemen
Reparaturen an nicht tragenden Metallbauteilen (z.Unterweisung und technische Schulungen

„Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern auf Wunsch einzelne Reparaturschritte, Arbeitsabläufe oder technische Maßnahmen erläutern oder demonstrieren. Diese Unterweisungen dienen ausschließlich der allgemeinen Wissensvermittlung und stellen keine Garantie für eine erfolgreiche oder fachgerechte Durchführung durch den Auftraggeber dar.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehlfunktionen, Folgeschäden oder Personenverletzungen, die aus eigenständig durchgeführten Arbeiten des Auftraggebers oder dessen Mitarbeitern resultieren. Die Verantwortung für die fachgerechte Umsetzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

Eine Haftung für Beratungs- oder Schulungsinhalte besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“B. Gartentore, Zäune, Geländer)
Reparaturen an Metallmöbeln, Fahrradständern und ähnlichen Gegenständen
Kleinstfeinschweißungen zur Wiederherstellung der Gebrauchsfunktion hochwertiger mechanischer Geräte
Der Auftragnehmer führt keine Tätigkeiten aus, die besondere Zulassungen, Zertifizierungen oder statische Berechnungen erfordern.

Nicht ausgeführte Tätigkeiten
Folgende Arbeiten werden ausdrücklich nicht angeboten:
Arbeiten nach DIN EN 1090 oder mit statischen Anforderungen
Herstellung oder Montage kompletter Metallbauwerke
Tätigkeiten des Metallbauer-Handwerks über Reparaturen nicht tragender Bauteile hinaus
Konstruktive oder bauwerksbezogene Metallbauarbeiten
Schweißarbeiten an tragenden, statischen oder sicherheitsrelevanten Bauteilen
Arbeiten an sicherheitsrelevanten Anlagen

Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch: schriftliche oder mündliche Beauftragung, Terminbestätigung, oder durch Ausführung der beauftragten Arbeiten vor Ort.
Preisrahmen können vorab anhand von Fotos oder Beschreibungen geschätzt werden. Vorab-Schätzungen sind unverbindlich. Verbindliche Preise ergeben sich erst nach Sichtung des tatsächlichen Schadens vor Ort. Preisangaben vor Ort haben Vorrang vor vorab geschätzten Preisrahmen.

Reparaturdurchführung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete oder funktionsgleiche Ersatzteile zu verwenden.
Reparaturen können abgelehnt werden, wenn Sicherheitsrisiken, wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit oder fehlende Ersatzteilverfügbarkeit bestehen.
Der Auftraggeber wird über nicht durchführbare Reparaturen informiert. Der Auftragnehmer entscheidet nach fachlicher Einschätzung über die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit.

Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das reparierte Gerät bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten (§ 647 BGB).

Abnahme und Gefahrübergang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gerät nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich abzuholen bzw. die Abnahme vor Ort vorzunehmen. Mit Abnahme oder Übergabe geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungfrist bei Werkleistungen beträgt 12 Monate.
Die Gewährleistung umfasst ausschließlich die konkret ausgeführte Reparaturleistung, nicht jedoch das gesamte Gerät oder andere Bauteile.
Verschleißteile, unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe oder äußere Einflüsse sind ausgeschlossen.
Für Folgeschäden aus dem ursprünglichen Defekt wird keine Haftung übernommen.
Schweißreparaturen an vorgeschädigten oder korrodierten Bauteilen können technisch bedingt eingeschränkte Haltbarkeit aufweisen; hierfür wird keine Garantie übernommen.

Hinweis zu Herstellergarantien
Technische Eingriffe, Reparaturen oder Veränderungen an Geräten, Maschinen oder Anlagen während einer bestehenden Herstellergarantie können zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Garantien des Herstellers führen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Fortbestand solcher Herstellergarantien. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob eine Reparatur durch einen unabhängigen Dienstleister Auswirkungen auf bestehende Garantie- oder Kulanzansprüche haben kann.

Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet.
Technische Informationen, die im Rahmen der Reparatur sichtbar werden, werden vertraulich behandelt.
Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum der Hersteller werden gewahrt.

Ausschluss von EDV-, Software- und Hardware-Arbeiten
Es werden keine Arbeiten durchgeführt, die:
Einsicht in Daten, Zugriff auf geschützte Systeme, oder Verarbeitung personenbezogener Informationen Dritter erfordern. Aufträge, die technische Schutzmechanismen umgehen oder sicherheitsrelevante Berechtigungen voraussetzen, werden grundsätzlich nicht angenommen.

Umgang mit geistigem Eigentum
Reparaturen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Urheber-, Patent- und Geschäftsgeheimnisschutz.
Reverse Engineering, Nachbau geschützter Bauteile oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen werden nicht durchgeführt.
Reparaturberichte enthalten ausschließlich funktionsbezogene Informationen.

Unterweisung und technische Schulungen

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern auf Wunsch einzelne Reparaturschritte, Arbeitsabläufe oder technische Maßnahmen erläutern oder demonstrieren. Diese Unterweisungen dienen ausschließlich der allgemeinen Wissensvermittlung und stellen keine Garantie für eine erfolgreiche oder fachgerechte Durchführung durch den Auftraggeber dar.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehlfunktionen, Folgeschäden oder Personenverletzungen, die aus eigenständig durchgeführten Arbeiten des Auftraggebers oder dessen Mitarbeitern resultieren. Die Verantwortung für die fachgerechte Umsetzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

Eine Haftung für Beratungs- oder Schulungsinhalte besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Haftung
Es wird nur für Schäden gehaftet, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
Für Datenverlust, Softwarefehler oder Folgeschäden wird nur gehaftet, wenn diese grob fahrlässig verursacht wurden.
Für vorgeschädigte Geräte oder Bauteile wird keine Haftung für Folgedefekte übernommen.

Aufbewahrung und Entsorgung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht abgeholte Geräte nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung und Ablauf einer Frist von 3 Monaten zu verwerten oder zu entsorgen. Entsorgungskosten trägt der Auftraggeber.

Preise und Zahlungsbedingungen
Preisstruktur
Grundsatz: Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand auf Basis der gültigen Stundensätze.
Standard-Stundensatz:
90 € pro Stunde für kurzfristige, kleinere oder spontane Reparaturen (bis ca. 4 Stunden).
Preisstaffelung bei längeren Aufträgen:
ab 10 Stunden: 75 € pro Stunde
ab 20 Stunden: 70 € pro Stunde
ab 40 Stunden: 65 € pro Stunde
Die jeweilige Preisstufe gilt automatisch ab Erreichen des entsprechenden Stundenumfangs.
Tagessätze:
450–550 € pro Einsatztag (6–8 Stunden)
Die konkrete Höhe wird vor Einsatzbeginn festgelegt.
Mindestabrechnung: 1 Stunde, danach im 15-Minuten-Takt.
Anfahrt & Mobilitätskosten : 1,05 Euro/km
Material- und Fahrtkosten:
werden gesondert berechnet.
Gültige Pauschalen ergeben sich aus der Preisliste des Auftragnehmers.
Hinweis zur Tagespauschale:
Tagespauschale Standard: 450 €
Für reguläre Reparaturen, Montagearbeiten und klar definierte Aufgaben.
Tagespauschale Spezial: 550 €
Für Feinschweißarbeiten, komplexe Reparaturen, Präzisionsmechanik, erhöhten Materialeinsatz oder ganztägige Verfügbarkeit.
Umstellung: Ab 6 Stunden Einsatzzeit erfolgt die Abrechnung automatisch als Tagespauschale.

Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Endpreise, sofern nicht anders angegeben.
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistungen sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
Bei Aufträgen, deren Ausführung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber angemessene Abschlagszahlungen für die bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Abschlagszahlungen erfolgen nach dem tatsächlichen Leistungsfortschritt.
Abschlagsrechnungen können in regelmäßigen Intervallen oder nach definierten Leistungsabschnitten gestellt werden. Abschlagsrechnungen sind sofort fällig.

Einsatzgebiet
Der mobile Service umfasst:
München und Umland
Straubing
Regensburg
jeweils ca. 90 km Umkreis.
Einsätze außerhalb des genannten Gebietes sind nach individueller Vereinbarung möglich.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Schlussbestimmungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit für zukünftige Verträge zu ändern oder zu ergänzen. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Änderungen werden für zukünftige Verträge wirksam, sobald sie auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht oder dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil aller Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Der Auftraggeber erkennt die AGB in der jeweils gültigen Fassung mit Auftragserteilung an.
Es gilt deutsches Recht.