Mobiler Reparaturdienst – Christian Ernst, Feinwerkmechanikermeister
Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem mobilen Reparaturdienst von Christian Ernst, im folgenden Auftragnehmer genannt. Sie gelten für sämtliche angebotenen Leistungen im Bereich Reparatur, Instandhaltung und Kleinmontagen.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle mobilen Dienstleistungen, die im Rahmen des Feinwerkmechaniker-Handwerks erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Leistungen, die im Rahmen des Feinwerkmechaniker-Handwerks zulässig sind. Hierzu gehören insbesondere:
Metallbearbeitung ohne statische Relevanz
Mobile Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
Reparatur und Instandsetzung mechanischer Baugruppen
Austausch und Anpassung von Verschleißteilen
Funktionsprüfung, Justage und Kleinmontagen
Montieren, Demontieren und Ersetzen kleiner mechanischer Bauteile
Anfertigung kleiner Ersatzteile oder Anpassungen
Wartungsarbeiten an mechanischen Systemen
Reparaturen an nicht tragenden Metallbauteilen
Reparaturen an Metallmöbeln, Fahrradständern und ähnlichen Gegenständen
Feinschweißungen zur Wiederherstellung der Gebrauchsfunktion hochwertiger mechanischer Geräte
Der Auftragnehmer führt keine Tätigkeiten aus, die besondere Zulassungen, Zertifizierungen oder statische Berechnungen erfordern.
Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern auf Wunsch einzelne Reparaturschritte, Arbeitsabläufe oder technische Maßnahmen erläutern oder demonstrieren. Diese Unterweisungen dienen ausschließlich der allgemeinen Wissensvermittlung und stellen keine Garantie für eine erfolgreiche oder fachgerechte Durchführung durch den Auftraggeber dar.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehlfunktionen, Folgeschäden oder Personenverletzungen, die aus eigenständig durchgeführten Arbeiten des Auftraggebers oder dessen Mitarbeitern resultieren. Die Verantwortung für die fachgerechte Umsetzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Eine Haftung für Beratungs- oder Schulungsinhalte besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Nicht ausgeführte Tätigkeiten
Folgende Arbeiten werden ausdrücklich nicht angeboten:
Arbeiten nach DIN EN 1090 oder mit statischen Anforderungen
Herstellung oder Montage kompletter Metallbauwerke
Tätigkeiten des Metallbauer-Handwerks über Reparaturen nicht tragender Bauteile hinaus
Konstruktive oder bauwerksbezogene Metallbauarbeiten
Schweißarbeiten an tragenden, statischen oder sicherheitsrelevanten Bauteilen
Arbeiten an sicherheitsrelevanten Anlagen
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch: schriftliche oder mündliche Beauftragung, Terminbestätigung, oder durch Ausführung der beauftragten Arbeiten vor Ort.
Preisrahmen können vorab anhand von Fotos oder Beschreibungen geschätzt werden. Vorab-Schätzungen sind unverbindlich. Verbindliche Preise ergeben sich erst nach Sichtung des tatsächlichen Schadens vor Ort. Preisangaben vor Ort haben Vorrang vor vorab geschätzten Preisrahmen.
Zusatzarbeiten und Leistungsänderungen
Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots, Auftrags oder Leistungsumfangs sind, werden gesondert vergütet. Dies gilt auch für Leistungen, die erst während der Auftragsausführung vom Auftraggeber gewünscht oder aufgrund neu festgestellter Schäden, Mängel oder technischer Erfordernisse notwendig werden.
Mündliche, schriftliche oder vor Ort erteilte Anweisungen des Auftraggebers zur Erweiterung des Leistungsumfangs gelten als Zusatzauftrag und berechtigen den Auftragnehmer zur gesonderten Abrechnung.
Soweit für die Zusatzleistung kein gesonderter Preis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen, Tagespauschalen sowie den anfallenden Material-, Maschinen-, Fahrt- und Nebenkosten gemäß der jeweils geltenden Preisliste.
Zusatzarbeiten können die ursprünglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend verlängern.
Für Zusatzarbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensätze, Tagespauschalen und Preisregelungen des Auftragnehmers, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Reparaturdurchführung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete oder funktionsgleiche Ersatzteile zu verwenden.
Reparaturen können abgelehnt werden, wenn Sicherheitsrisiken, wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit oder fehlende Ersatzteilverfügbarkeit bestehen.
Der Auftraggeber wird über nicht durchführbare Reparaturen informiert. Der Auftragnehmer entscheidet nach fachlicher Einschätzung über die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführungsfrist angemessen zu verlängern, wenn Verzögerungen durch Umstände entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Materialengpässe, Lieferverzögerungen, fehlende oder nicht verfügbare Werkzeuge oder Ausrüstungen, sowie unvorhersehbare technische Schwierigkeiten oder zusätzliche Schäden, die erst während der Arbeiten erkennbar werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus resultierende Terminverschiebungen oder Mehraufwände. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Arbeitsbedingungen am Einsatzort
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass am Einsatzort angemessene Arbeitsbedingungen für die Durchführung der beauftragten Leistungen bestehen. Hierzu gehören insbesondere ausreichende Zugänglichkeit, Beleuchtung, Bewegungsfreiheit, Stromversorgung sowie eine sichere Arbeitsumgebung.
Arbeiten können vom Auftragnehmer abgelehnt, unterbrochen oder verschoben werden, wenn Witterungsbedingungen, Umgebungsbedingungen oder sonstige Umstände eine fachgerechte, wirtschaftliche oder sichere Ausführung nicht ermöglichen. Dies gilt insbesondere bei Regen, Schnee, Eis, Sturm, hoher Luftfeuchtigkeit, extremen Temperaturen, unzureichender Belüftung, erhöhter Brandgefahr, mangelnder Arbeitssicherheit oder sonstigen Umständen, die die Qualität der Arbeiten beeinträchtigen oder Personen gefährden können.
Bei Schweiß-, Trenn-, Schleif- oder sonstigen funkenbildenden Arbeiten hat der Auftraggeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie die Einhaltung objektspezifischer Sicherheitsvorschriften sicherzustellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu verlangen oder die Arbeiten abzulehnen, wenn die erforderliche Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.
Entstehen durch ungeeignete Arbeitsbedingungen, Wartezeiten, Unterbrechungen oder notwendige Zusatzmaßnahmen Mehraufwendungen, sind diese vom Auftraggeber nach den vereinbarten Preisen zu vergüten.
Der Auftragnehmer entscheidet nach fachlicher Einschätzung, ob die vorhandenen Arbeitsbedingungen für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten ausreichend sind.
Besondere Bedingungen für Schweißarbeiten
Schweißreparaturen vor Ort werden nur durchgeführt, sofern die örtlichen Gegebenheiten eine sichere und fachgerechte Ausführung zulassen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Schweißarbeiten statt am Einsatzort in der Werkstatt durchzuführen, wenn dies aus Gründen der Arbeitssicherheit, der Schweißqualität, des Witterungsschutzes oder des technischen Aufwands erforderlich erscheint.
Anfertigung und Anpassung von Bauteilen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung einer Reparatur oder Instandsetzung notwendige Bauteile, Ersatzteile, Halterungen, Adapter oder sonstige mechanische Komponenten herzustellen, anzupassen oder nachzuarbeiten, sofern geeignete Originalteile nicht verfügbar, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder technisch nicht zweckmäßig sind.
Die Herstellung oder Anpassung erfolgt nach fachlicher Einschätzung des Auftragnehmers entweder vor Ort oder in dessen Werkstatt. Der hierfür erforderliche Arbeits-, Material- und Maschinenaufwand wird gesondert nach den jeweils gültigen Preisen berechnet.
Angefertigte oder individuell angepasste Bauteile dienen ausschließlich dem vorgesehenen Reparaturzweck. Maß-, Fertigungs- oder Funktionsabweichungen, die technisch erforderlich oder handelsüblich sind und die Gebrauchsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäß.
Die Entscheidung über Fertigungsverfahren, Werkstoffwahl und Ausführungsart obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen der technischen Erfordernisse und der Wirtschaftlichkeit.
Herstellung und Sonderanfertigungen
Für die Anfertigung, Nachbearbeitung oder Anpassung von Bauteilen wird der tatsächliche Arbeitsaufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Material-, Maschinen- und Werkzeugkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Fertigung kann nach Wahl des Auftragnehmers vor Ort oder in der Werkstatt erfolgen.
Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das reparierte Gerät bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten (§ 647 BGB).
Abnahme und Gefahrübergang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gerät nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich abzuholen bzw. die Abnahme vor Ort vorzunehmen. Mit Abnahme oder Übergabe geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungfrist bei Werkleistungen beträgt 12 Monate.
Die Gewährleistung umfasst ausschließlich die konkret ausgeführte Reparaturleistung, nicht jedoch das gesamte Gerät oder andere Bauteile.
Verschleißteile, unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe oder äußere Einflüsse sind ausgeschlossen.
Für Folgeschäden aus dem ursprünglichen Defekt wird keine Haftung übernommen.
Schweißreparaturen an vorgeschädigten oder korrodierten Bauteilen können technisch bedingt eingeschränkte Haltbarkeit aufweisen; hierfür wird keine Garantie übernommen.
Hinweis zu Herstellergarantien
Technische Eingriffe, Reparaturen oder Veränderungen an Geräten, Maschinen oder Anlagen während einer bestehenden Herstellergarantie können zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Garantien des Herstellers führen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Fortbestand solcher Herstellergarantien. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob eine Reparatur durch einen unabhängigen Dienstleister Auswirkungen auf bestehende Garantie- oder Kulanzansprüche haben kann.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet.
Technische Informationen, die im Rahmen der Reparatur sichtbar werden, werden vertraulich behandelt.
Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum der Hersteller werden gewahrt.
Ausschluss von EDV-, Software- und Hardware-Arbeiten
Es werden keine Arbeiten durchgeführt, die:
Einsicht in Daten, Zugriff auf geschützte Systeme, oder Verarbeitung personenbezogener Informationen Dritter erfordern. Aufträge, die technische Schutzmechanismen umgehen oder sicherheitsrelevante Berechtigungen voraussetzen, werden grundsätzlich nicht angenommen.
Umgang mit geistigem Eigentum
Reparaturen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Urheber-, Patent- und Geschäftsgeheimnisschutz.
Reverse Engineering, Nachbau geschützter Bauteile oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen werden nicht durchgeführt.
Reparaturberichte enthalten ausschließlich funktionsbezogene Informationen.
Unterweisung und technische Schulungen
Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern auf Wunsch einzelne Reparaturschritte, Arbeitsabläufe oder technische Maßnahmen erläutern oder demonstrieren. Diese Unterweisungen dienen ausschließlich der allgemeinen Wissensvermittlung und stellen keine Garantie für eine erfolgreiche oder fachgerechte Durchführung durch den Auftraggeber dar.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehlfunktionen, Folgeschäden oder Personenverletzungen, die aus eigenständig durchgeführten Arbeiten des Auftraggebers oder dessen Mitarbeitern resultieren. Die Verantwortung für die fachgerechte Umsetzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Eine Haftung für Beratungs- oder Schulungsinhalte besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung
Es wird nur für Schäden gehaftet, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
Für Datenverlust, Softwarefehler oder Folgeschäden wird nur gehaftet, wenn diese grob fahrlässig verursacht wurden.
Für vorgeschädigte Geräte oder Bauteile wird keine Haftung für Folgedefekte übernommen.
Aufbewahrung und Entsorgung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht abgeholte Geräte nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung und Ablauf einer Frist von 3 Monaten zu verwerten oder zu entsorgen. Entsorgungskosten trägt der Auftraggeber.
Preise und Zahlungsbedingungen
Preisstruktur
Grundsatz: Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand auf Basis der gültigen Stundensätze.
Standard-Stundensatz:
90 € pro Stunde für kurzfristige, kleinere oder spontane Reparaturen (bis ca. 4 Stunden).
Für geringfügige Tätigkeiten, die mit wenig Aufwand verbunden sind und kurzfristig ausgeführt werden können, gelten gesonderte Pauschalpreise gemäß der Preisliste.
Tätigkeiten mit einer Dauer von bis zu 15 Minuten werden pauschal mit 29 € berechnet.
Tätigkeiten mit einer Dauer von mehr als 15 Minuten, jedoch unter 30 Minuten, werden pauschal mit 45 € berechnet. Ab einer Einsatzdauer von mehr als 30 Minuten erfolgt die Abrechnung nach der regulären Preisstaffelung in den jeweils ausgewiesenen Zeiteinheiten.
Diese Pauschalen gelten unabhängig von sonstigen Mindestabrechnungseinheiten.
Schweißpauschalen für Kleinaufträge:
Feinschweißung/Kleinreparatur bis 30 Minuten: 59 €
bis 60 Minuten: 89 €
bis 120 Minuten: 129 €
Tätigkeiten mit einer Dauer von bis zu 15 Minuten werden pauschal mit 29 € berechnet.
Die vorgenannten Kurzzeitpauschalen gelten nicht für Schweiß-, Löt-, Hartlöt-, Feinschweiß- oder vergleichbare Spezialarbeiten. Für diese Leistungen gelten die gesonderten Schweißpauschalen oder die Abrechnung nach Zeitaufwand.
Preisstaffelung bei längeren Aufträgen:
ab 10 Stunden: 75 € pro Stunde
ab 20 Stunden: 70 € pro Stunde
ab 40 Stunden: 65 € pro Stunde
Die jeweilige Preisstufe gilt automatisch ab Erreichen des entsprechenden Stundenumfangs.
Tagessätze: 450–550 € pro Einsatztag (6–8 Stunden)
Die konkrete Höhe wird vor Einsatzbeginn festgelegt.
Mindestabrechnung: 1 Stunde, danach im 15-Minuten-Takt.
Anfahrt & Mobilitätskosten : 1,05 Euro/km
Material- und Fahrtkosten:
werden gesondert berechnet.
Gültige Pauschalen ergeben sich aus der Preisliste des Auftragnehmers.
Hinweis zur Tagespauschale:
Tagespauschale Standard: 450 €
Für reguläre Reparaturen, Montagearbeiten und klar definierte Aufgaben.
Tagespauschale Spezial: 550 €
Für Feinschweißarbeiten, komplexe Reparaturen, Präzisionsmechanik, erhöhten Materialeinsatz oder ganztägige Verfügbarkeit.
Umstellung: Ab 6 Stunden Einsatzzeit erfolgt die Abrechnung automatisch als Tagespauschale.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, geringfügige Tätigkeiten, die keinen nennenswerten technischen Aufwand erfordern und innerhalb kurzer Zeit erbracht werden können, pauschal abzurechnen. Die Pauschalen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand erfolgt erst ab einer Einsatzdauer von mehr als 30 Minuten
Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Endpreise, sofern nicht anders angegeben.
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistungen sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
Bei Aufträgen, deren Ausführung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber angemessene Abschlagszahlungen für die bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Abschlagszahlungen erfolgen nach dem tatsächlichen Leistungsfortschritt.
Abschlagsrechnungen können in regelmäßigen Intervallen oder nach definierten Leistungsabschnitten gestellt werden. Abschlagsrechnungen sind sofort fällig.
Einsatzgebiet
Der mobile Service umfasst:
München und Umland
Straubing
Regensburg
jeweils ca. 90 km Umkreis.
Einsätze außerhalb des genannten Gebietes sind nach individueller Vereinbarung möglich.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Schlussbestimmungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit für zukünftige Verträge zu ändern oder zu ergänzen. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Änderungen werden für zukünftige Verträge wirksam, sobald sie auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht oder dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil aller Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Der Auftraggeber erkennt die AGB in der jeweils gültigen Fassung mit Auftragserteilung an.
Es gilt deutsches Recht.
